Mittlerweile wird auch in der Zahnmedizin fast ausschließlich Dentalmaterial genutzt, das generell biokompatibel (=verträglich) ist. Doch egal um welches Material es sich handelt — sei es eine Creme, eine Obstsorte oder ein Metall — kann nicht vorausgesagt werden, ob eine Unverträglichkeitsreaktion ausgelöst wird oder nicht. Denn jeder Mensch reagiert unterschiedlich auf verschiedene Materialien. Jedes Dentalmetall, dass in beispielsweise Kronen oder Zahnfüllungen verwendet wird, gibt laufend Bestandteile frei, die über die Schleimhaut in den Organismus gelangen können und dort eventuelle Reaktionen auslösen. Dies gilt nicht nur für minderwertige Materialien wie Amalgam, sondern auch für hochwertige Metalle wie Platin oder Gold.

Die ganzheitliche Zahnmedizin achtet auf die Verträglichkeit

Der umfassende Ansatz der ganzheitlichen Zahnmedizin achtet auf die Wechselwirkungen zwischen Mundraum und Körper, daher ist es für die GZM wichtig, auch Verträglichkeiten ausführlich zu testen. In Vorgesprächen und über unseren Patientenfragebogen ermitteln wir mit Ihnen Vorerkrankungen und bestehende Allergien bzw. Reizfaktoren. Über Testverfahren können Kontaktallergien und Verträglichkeitsreaktionen zusätzlich getestet werden. Doch eine 100%ige Sicherheit kann nie gewährleistet werden, da sich eine Kontaktallergie auch zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Überbelastung bilden kann.

Vollkeramik als Zahnersatz

Aus diesem Grund greifen wir bei der Amalgamsanierung, Implantaten und Füllungen gerne auf Vollkeramik zurück. Der Vorteil darin liegt neben seiner natürlich zahnweißen Farbe auch in seiner extrem hohen Verträglichkeit, da auf Metall verzichtet wird. Vollkeramik ist daher besonders für Allergiker, elektrosensible oder chronisch kranke Patienten sehr gut geeignet. Zusätzlich ist dieser metallfreie Zahnersatz sehr gut haltbar und bruchfest, weshalb er auch für gänzlich gesunde Patienten eine sehr gute Alternative ist. Leider wird Vollkeramik in der Regel nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, da z.B. das günstige Amalgam als ausreichende und zweckmäßige Behandlungsleistung angesehen wird, wie wir vor kurzem berichtet haben: „Kein Verbot für Amalgam„. Über eine Zuzahlung kann jedoch auf beispielsweise eine Keramikfüllung aufgestockt werden, Zahnzusatzversicherungen übernehmen je nach Tarif den Großteil dieser Zuzahlung.

Gerne beraten wir Sie auch in unserer Praxis zu Vollkeramik, sowie der Amalgamsanierung. Vereinbaren Sie dazu ein Beratungsgespräch oder sprechen Sie uns bei Ihrem nächsten Termin an.